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Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Das Gremium entscheidet über alle Grundsätze der Kommunalpolitik und ist somit die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat, leitet die Verwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Die Mitglieder des Gemeinderates werden durch die Bürgerinnen und Bürger auf 5 Jahre direkt gewählt. 

Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Die Anzahl der Gemeinderäte ist von der Einwohnerzahl abhängig.

Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtige Interessen Einzelner dies erfordern.