Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB
Außenbereichssatzung "Kambach"
Aufstellung der Außenbereichssatzung "Kambach", Gemeinde Schuttertal, Ortsteil Schuttertal im Verfahren nach § 35 ABS. 6 BauGB I.V.M § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 35 Abs. 6 BauGB die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich "Kambach" beschlossen.
Des Weiteren hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung den Satzungsentwurf mit Umweltbelangen gebilligt und den Beschluss gefasst, die öffentliche Auslegung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird verzichtet. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung "Kambach" mit Begründung und Umweltbelangen wird in der Zeit vom
13. April 2026 bis 15. Mai 2026 (je einschließlich)
im Rathaus Dörlinbach, Hauptstr. 5, 77978 Schuttertal, Zimmer-Nr. 6, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung über die Aufstellung der Außenbereichssatzung "Kambach" im Verfahren nach § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m § 13 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden nachfolgend im vorstehend genannten Zeitraum veröffentlicht (§ 3 Abs. 2 BauGB):
| 1) | Außenbereichssatzung Kambach - Öffentliche Bakanntmachung (nicht barrierefrei) - (PDF / 853 kB) |
| 2) | Außenbereichssatzung Kambach - Satzung (nicht barrierefrei) - (PDF / 151 kB) |
| 3) | Außenbereichssatzung Kambach - Lageplan (nicht barrierefrei) - (PDF / 243 kB) |
| 4) | Außenbereichssatzung Kambach - Begründung mit Umweltbelangen (nicht barreirefrei) - (PDF / 965 kB) |
| 5) | Außenbereichssatzung Kambach - Artenschutzrechtliche Abschätzung (nicht barrierefrei) - (PDF / 3.4 MB) |
Im Rahmen der Planauslegung, wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schuttertal vorgetragen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtgt bleiben können.
Zweite Erweiterung der Außenbereichssatzung "Mühleberg"
Zweite Erweiterung der Außenbereichssatzung "Mühleberg", Gemeinde Schuttertal, Ortsteil Schweighausen im Verfahren nach § 35 ABS. 6 BauGB I.V.M § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Schuttertal hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 35 Abs. 6 BauGB die zweite Erweiterung der Außenbereichssatzung für den Bereich "Mühleberg" beschlossen.
Des Weiteren hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung den Satzungsentwurf mit Umweltbelangen gebilligt und den Beschluss gefasst, die öffentliche Auslegung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird verzichtet. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der zweiten Erweiterung der Außenbereichssatzung "Mühleberg" mit Begründung und Umweltbelangen wird in der Zeit vom
13. April 2026 bis 15. Mai 2026 (je einschließlich)
im Rathaus Dörlinbach, Hauptstr. 5, 77978 Schuttertal, Zimmer-Nr. 6, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung über die zweite Erweiterung der Außenbereichssatzung "Mühleberg" im Verfahren nach § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m § 13 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden nachfolgend im vorstehend genannten Zeitraum veröffentlicht (§ 3 Abs. 2 BauGB):
Im Rahmen der Planauslegung, wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schuttertal vorgetragen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
