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Einheitlicher Ansprechpartner


Wollen Sie in Baden-Württemberg eine Tätigkeit ausüben oder eine Dienstleistung anbieten? Dann haben Sie die Möglichkeit über den "Einheitlichen Ansprechpartner" umfassende Hilfe zu erhalten. Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde ein "Einheitlicher Ansprechpartner" eingerichtet, der Dienstleistern aus allen 27 EU-Ländern helfen soll, sich zurechtzufinden. Wo bisher ein Antragsteller bei unterschiedlichen Ämtern seine Anträge selbst stellen und Genehmigungen einholen musste, nimmt ihm nun auf Wunsch der "Einheitliche Ansprechpartner" dies ab.

Was steckt genau dahinter?

  • Damit Sie es leichter haben ein Unternehmen anzusiedeln oder (auch) grenzüberschreitende Dienstleistungen auszuüben, werden Ihnen über den "Einheitlichen Ansprechpartner" allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt.
  • Der Zugang zum Dienstleistungsmarkt aller Mitgliedsstaaten innerhalb der EU wird vereinfacht.
  • Alle notwendigen Formalitäten und Verfahren für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit können aus der Ferne elektronisch abgewickelt werden. Dabei werden Anträge und Unterlagen entgegengenommen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
  • Der "Einheitliche Ansprechpartner" dient dabei als Verfahrenslotse.

Für das Gebiet des Ortenaukreises sind derzeit ausschließlich die Kammern als Einheitlicher Ansprechpartner tätig.

IHK Südlicher Oberrhein:

Die IHK wird im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden und ist dabei auch für Angehörige freier Berufe zuständig, soweit diese nicht einer anderen Kammer zugeordnet sind.
IHK Südlicher Oberrhein, Einheitlicher Ansprechpartner

Handwerkskammer Freiburg:

Der Einheitliche Ansprechpartner der Handwerkskammer Freiburg ist für Dienstleister in den handwerklichen Berufen zuständig.
Handwerkskammer Freiburg, Einheitlicher Ansprechpartner

Weitere umfassende Informationen zum Thema  "Einheitlicher Ansprechpartner" erhalten Sie auch direkt über das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg.
Service-BW - Einheitlicher Ansprechpartner