Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027
Online-Umfrage zur Bedarfsermittlung
Liebe Eltern,
mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter umgesetzt. Der Anspruch besteht an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden. Die Zeit, in der das Kind unterrichtet wird, wird angerechnet. Der Rechtsanspruch umfasst auch die Ferienzeiten, welche – wie bisher – durch ein kommunales Betreuungsangebot abgedeckt werden sollen.
Um Ihre konkreten Bedürfnisse zu erfahren, wurde eine Online-Umfrage vorbereitet. Das Ergebnis dieser Umfrage dient dem Gemeinderat als wichtige Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung.
An der Befragung beteiligen können sich Eltern von Kindern, die seit dem 1. Juli 2016 geboren wurden und an der Grundschule Schuttertal unterrichtet werden. Die Umfrage ist für jedes Kind separat auszufüllen. Eine Teilnahme ist bis spätestens 19.01.2025 möglich.
Nach Auswertung der Umfrage werden die Ergebnisse im Frühjahr 2025 im Gemeinderat beraten und über das weitere Vorgehen Beschluss gefasst. Bei eventueller Änderung der Schul- oder Betreuungsform muss seitens der Eltern eine verbindliche Anmeldung zum konkreten Angebot vor den Osterferien 2026 erfolgen. Eine entsprechende Information an alle Eltern wird hierzu rechtzeitig erfolgen.
Informationen zum Rechtsanspruch und den rechtsanspruchserfüllenden Angeboten
Hier finden Sie die Power-Point-Präsentation des Elterninformationsabends vom 05.12.2024.
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt
- Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
- Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
- Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
- Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.
Rechtsanspruchserfüllende Angebote in der Schulzeit
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Halbtagsschule mit ergänzender Betreuung
Bei diesem Angebot findet vormittags der reguläre Unterricht statt. Nach Unterrichtsende können die Kinder an einem kommunalen Betreuungsangebot teilnehmen. Die Verlässliche Grundschule (bis 13:30 Uhr) soll weiterhin in allen Schulhäusern angeboten werden. Bei einer darüberhinausgehenden erweiterten Nachmittagsbetreuung fahren die Kinder aus den Ortsteilen in Begleitung einer Aufsichtsperson mit dem Bus an einen noch festzulegenden Schulstandort. Die Kosten für den Transport der Schüler zwischen Schulhäusern sind von den Eltern zu tragen. Nach dem gemeinsamen Essen findet eine kostenpflichtige kommunale Betreuung statt. Kinder können im Rahmen der Betreuung ihre Hausaufgaben individuell erledigen. Es gibt keine kommunale Hausaufgabenbetreuung.
Schlagworte zur Halbtagsschule mit ergänzender Betreuung:
- Ergänzende Betreuung ist flexibel, halbjährlich buchbar
- Kurzfristige Absage tageweise möglich (keine Erstattung der Kosten)
- Kostenpflichtig (Abhängig von der Anzahl der angemeldeten Kinder und den benötigten Betreuungstagen. Nähere Infos siehe hier.)
- Betreuung durch kommunales Betreuungspersonal
Muster-Stundenplan Halbtagsschule mit ergänzender Betreuung
- Ganztagsschule (in Wahlform oder verbindlich)
Bei der Ganztagsschule in verbindlicher Form nehmen alle Schülerinnen und Schüler jedes Schulhauses verpflichtend am Ganztagsschulbetrieb teil. Bei der Ganztagsschule in Wahlform können die Eltern entscheiden, ob ihr Kind für ein Jahr verbindlich am Ganztagsbetrieb teilnimmt oder nicht.
Die verbindliche Ganztagsschule ist für die Gemeinde Schuttertal keine Option, da alle Kinder aus allen Schulhäusern zwingend am Ganztagsschulbetrieb teilnehmen müssten. Bei der Online-Umfrage wird daher nur die Ganztagsschule in Wahlform abgefragt.
Bei diesem Angebot (Ganztagsschule in Wahlform) findet vormittags der reguläre Unterricht im eigenen Ortsteil statt. Anschließend fahren die Kinder aus den Ortsteilen in Begleitung einer Aufsichtsperson mit dem Bus an einen noch festzulegenden Schulstandort, um dort gemeinsam Mittag zu essen. Der Transport der Schüler zwischen den Schulhäusern liegt in der Verantwortung des Schulträgers. Anschließend beginnt der kostenfreie Nachmittagsbetrieb mit Aktiv-/Angebotszeiten und Lernzeiten.
Schlagworte zur Ganztagsschule in Wahlform:
- Verbindliche Anmeldung und Teilnahme für ein Jahr
- Es gilt auch an den Nachmittagen Schulpflicht (Abwesenheit nur bei Krankheit oder Freistellung durch Schule)
- Kostenfrei
- Angebot eines Mittagessens (kostenpflichtig)
- Betreuung durch pädagogisches und kommunales Personal bei Aktiv- und Lernzeiten
Muster-Wochenstruktur bei 3 oder 4 Tagen offener Ganztag
Rechtsanspruchserfüllende Angebote in den Ferienzeiten
- Kommunale Ferienbetreuung
Für die kommunale Ferienbetreuung wird weiterhin eine von der Schulform unabhängige Bedarfserhebung stattfinden. Die Ferienbetreuung soll, wie bisher, in einem Ortsteil für alle Kinder der Gesamtgemeinde angeboten werden. Es finden unterschiedliche Aktivitäten und Angebote statt.
- Flexibel buchbar
- Kurzfristige Absage tageweise möglich (Keine Erstattung der Kosten)
- Kostenpflichtig (derzeit 10 € je Tag zuzüglich Nebenkosten)
- Betreuung durch kommunales Betreuungspersonal
Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Mitwirkung.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Umfrage benötigen, dann können Sie sich jederzeit mit Linda Schätzle in Verbindung setzen.