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Grundschule

Die Grundschule Schuttertal besteht aus drei Standorten, verteilt auf die drei Ortsteile Dörlinbach, Schuttertal und Schweighausen.


Schülerbeförderung mit privaten Kraftfahrzeugen

Wir weisen darauf hin, dass eine Kostenerstattung für die Beförderung von Schülern bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ab einer gewissen Mindestentfernung möglich ist. So werden zum Beispiel als notwendige Beförderungskosten die Fahrtkosten beim Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges für Schüler der Grundschulen ab einer Mindestentfernung von 2 km erstattet. Die Mindestentfernung bemisst sich dabei nach der kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule. Bei Unterschreitung der Mindestentfernung sind im Einzelfall Ausnahmen möglich.
Unter bestimmten Bedingungen ist auch für Schüler ab der 5. Klasse eine Erstattung möglich. Diese können beim zuständigen Schulträger erfragt werden.
Der Antrag der Kostenerstattung beim Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges muss innerhalb 2 Wochen nach Beginn der Beförderung schriftlich beim zuständigen Schulträger (Gemeinde-/Stadt-verwaltung des Schulortes) gestellt werden. Mit dem Antrag ist ein Stundenplan der Schülerin/des Schülers vorzulegen.
Wird der Antrag später als 2 Wochen nach Beförderungsbeginn gestellt, ist eine Kostenübernahme für die Zeit vor der Antragstellung ausgeschlossen.

Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, dann steht Ihnen Frau Brigitte Glatz vormittags zur Verfügung.