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Datum: 20.10.2023

Ergebnis der Gewässerschau an der Schutter am 12. Oktober 2023

Am 12. Oktober 2023 fand eine Gewässerschau der Gemeinde Schuttertal an der Schutter statt. Gemeinsam mit einem Vertreter des Landratsamtes Ortenaukreis, Herr Huber vom Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, wurde das Gewässer besichtigt.

Als Ergebnis der Begehung konnte festgehalten werden, dass sich das Gewässer insgesamt in einem ordentlichen Zustand befindet. Im Abflussverhalten bzw. aus Sicht des Hochwas-serschutzes konnten keine größeren Mängel festgestellt werden.

Größere Beeinträchtigungen, welche die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedrohen oder stören, wurden nicht festgestellt. Einzelfälle (z.B. Ablagerungen von Grünschnitt, bauliche Anlagen) werden Gemeinde und Landratsamt gemeinsam direkt mit den Verursachern klären.

Positiv zur Kenntnis genommen wurde der teilweise vorhandene gewässerbegleitende Gehölzsaum, welcher die Sicherung der Ufer und Böschungen übernimmt und teilweise von den Anliegern unterhalten wird.

Zu den im Bachbett festgestellten Anlandungen im Innerortsbereich wurde festgestellt, dass diese vorwiegend im Bereich von Brückenprofilen beobachtet werden müssen. Eine Entfernung ist meist dann sinnvoll, wenn die Anlandung zu mächtig bzw. zu hoch wird, so dass Gehölze wachsen könnten. In anderen Bereichen ist eine Entfernung oftmals nicht notwendig bzw. aufgrund der Verringerung des Lebensraumes für Tiere eher nachteilig. Das Gras, welches auf Anlandungen wächst, stellt oftmals nur optisch ein Problem dar. Im Hochwasserfall stellt Gras kein Widerstand oder Hindernis dar und hat deshalb keine Auswirkungen auf den Wasserabfluss. Das Abmähen einmal jährlich reicht vollkommen aus.

Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, erinnerte im Rahmen der Begehung allgemein an die Einhaltung der Gewässerrandstreifen (10 m im Außenbereich, 5 m im Innerortsbereich) an der Schutter sowie entlang der verschiedenen Nebenbäche im Schuttertal. Innerhalb dieser Randstreifen dürfen aus ökologischen Gründen, aber insbesondere aus Gründen des Hochwasserschutzes, keine Ablagerungen (z.B. von Holzstapeln, Rundballen oder Hecken- und Baumschnitt) erfolgen oder bauliche Anlagen errichtet werden. Besondere Gefahr besteht in den Bereichen, die bei Hochwasser überflutet werden.

Die betreffenden Eigentümer werden daher nochmals gebeten, die in unmittelbarer Nähe des Gewässers befindlichen Ablagerungen aus Hochwasserschutzgründen umgehend zu entfernen.