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Gewerbesteuer

Die Gewerbebetriebe werden anhand ihres Gewerbeertrages zur Gewerbesteuer veranlagt. Der vom Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Schuttertal multipliziert, welcher in der Haushaltssatzung festgelegt ist. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde Schuttertal berechnet und ein entsprechender Steuerbescheid erlassen.

Die Steuererklärung muss spätestens bis zum 15. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr beim Finanzamt abgegeben werden.

Hebesatz

350 %

Fälligkeitstermine Vorauszahlungen

15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbesteuergesetz
  • Gewerbesteuerdurchführungsverordnung

Verfügbare Formulare

Einzugsermächtigung

Weitere Infos

Service-BW - Gewerbesteuer