Hundesteuer
Hundesteueranmeldung:
Wenn Sie Halter eines Hundes sind, müssen Sie diesen bei der Gemeindeverwaltung anmelden und für den Hund Hundesteuer bezahlen. Die Anmeldung ist persönlich, schrifltich oder telefonisch möglich und sollte innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung bzw. des Zuzugs in die Gemeinde erfolgen. Nach der Anmeldung des Hundes erhalten Sie von der Gemeinde Schuttertal einen Hundesteuerbescheid und eine Hundesteuermarke.
Hundesteuerabmeldung:
Sollten Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie den Hund bei der Gemeinde Schuttertal abmelden. Die Abmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen. Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder telefonisch abmelden. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf eines Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Eventuell zuviel erhaltene Hundesteuer wird zurückerstattet.
Wichtig:
Haben Sie den Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben. Ist der Hund verstorben, ist die Bescheinigung des Tierarztes (falls vorhanden) vorzulegen.
Bei der Abmeldung des Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.
Steuersatz
- Erster Hund: 72,00 €
- Zweiter und jeder weitere Hund: 144,00 €
- Zwingersteuer bis zu 5 Hunden: 72,00 €
- Wachhund: 36,00 €
- Kampfhund: 600,00 €
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schuttertal.
- (PDFPDF-Datei: , 1.7 MB)
Verfügbare Formulare
- (PDFPDF-Datei: , 101 kB)