BaföG-Anträge
Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sollen ermöglichen, dass auch finanziell schlechter gestellte Personen unabhängig vom eigenen Einkommen eine Ausbildung erhalten, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Beantragung
BAföG-Leistungen gibt es auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages.
Zuständig für die Beantragung ist für
- Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der Studierende immatrikuliert sind
- Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
- alle anderen Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern
Anträge auf Schüler-BAföG liegen bei uns aus und können zur Weiterleitung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Online-Formulare
Antragsformulare finden Sie auch online unter https://www.bafoeg-digital.de.
Informationen des Bundesministeriums
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de.
Informations- und Serviceportal
Unter www.bafoeg-aktuell.de finden Sie einen BAföG-Rechner.