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Schwerbehindertenausweis

Falls Sie wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, aufgrund dessen Sie sozial eingeschränkt sind, können Sie diese Einschränkung formell als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen.

Beantragung

Das Vorliegen und der Grad einer Behinderung wird vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Soziales und Versorgung, Schwerbehindertenrecht, Badstraße 20, 77652 Offenburg auf schriftlichen Antrag festgestellt. Diese vergeben ebenfalls Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Falls eine Schwerbehinderung bereits festgestellt wurde und eine Erhöhung bzw. weitere Merkzeichen beantragt werden sollen, ist ein Erhöhungsantrag zu stellen.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises muss er zur Verlängerung an das zuständige Amt geschickt werden.
Anträge liegen bei uns aus und können zur Weiterleitung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Online-Formulare

Antragsformulare für den Erstantrag sowie für den Erhöhungsantrag finden Sie im Onlineangebot des Landratsamtes Ortenaukreis unter www.ortenaukreis.de auf der linken Seite.

Informations- und Serviceportal

Umfangreiche Informationen erhalten Sie unter www.ortenaukreis.de und unter www.vdk.de

Weitere Infos

Service-BW - Behinderung