Bürgergeld
Diese Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) kann erhalten wer erwerbsfähig, hilfebedürftig, mindestens 15 und noch nicht 65 Jahre alt ist sowie seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Dazu gehören Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen.
Hilfebedürftig nach den Bestimmungen des SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt oder den der Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann.
Beantragung
Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, muss ein Antrag gestellt werden.
Die Leistung wird in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Auch für die Weiterleistung ist ein Antrag erforderlich, der rechtzeitig vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte.
Zuständig für die Bewilligung der Leistungen ist die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis,
Alte Bahnhofstraße 10, 77933 Lahr.
Anträge auf Bürgergeld liegen bei uns aus und können zur Weiterleitung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Online-Formulare
Die Anträge auf Arbeitslosengeld II finden Sie unter www.arbeitsagentur.de
Informations- und Serviceportal
Weitere umfangreiche Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf den Internetseiten der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis unter https://www.ortenaukreis.de/koa