Eheschließung im Ausland
Grundsätzlich werden Ehen, welche im Ausland geschlossen wurden, in Deutschland anerkannt. Wichtig ist, dass die Eheschließung im Ausland von der dort autorisierten Stelle vorgenommen wurde und der im jeweiligen Land vorgeschriebenen und üblichen Form entspricht.
Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Eheurkunde. In manchen Staaten (z.B. USA, Kanada u.a.) wird den Eheleuten nach der Trauung lediglich eine Bescheinigung ("verkürzte Eheurkunde") ausgehändigt. Die Eheschließung muss anschließend noch bei der zuständigen Behörde registriert werden, damit eine Eheurkunde in Form eines vollständigen Registerauszugs ausgestellt werden kann.
Achtung: Ihre ausländische Eheurkunde muss "beglaubigt" sein, dass bedeutet, dass auf der Eheurkunde entweder eine Apostille des Staates angebracht sein muss in der die Urkunde ausgestellt wurde oder einer Legalisation durch die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat bedarf, damit Sie in Deutschland anerkannt wird.
Im Ausland sind in der Regel die nach deutschem Recht bestehenden umfangreichen Möglichkeiten der Namensführung oft nicht gegeben. Des weiteren besteht die Möglichkeit die Eheschließung hier in Deutschland beurkunden zu lassen.
Nach Ihrer Rückkehr ist es deshalb ratsam, bei Ihrem Standesamt vorzusprechen, um ggf. die Besonderheiten bezüglich der Namensänderung und evt. die Nachbeurkundung der Eheschließung zu besprechen.
Sie können damit unter Umständen Schwierigkeiten bei der Verwendung der ausländischen Eheurkunde im deutschen Rechtsverkehr aus dem Wege gehen.
Notwendige Unterlagen
Erkundigen Sie sich bitte persönlich, telefonisch oder per E-Mail, welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall zur Eheschließung im Ausland notwendig sind. Nachfolgende Unterlagen sind in der Regel immer vorzulegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Geburtsurkunde (u.U. mehrsprachig)
- Ehefähigkeitszeugnis (wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt)
Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, beim zuständigen Standesamt nachzufragen, welche Urkunden und Bescheinigungen ggf. zur Eheschließung im jeweiligen Land vorzulegen sind. Besonders bei ausländischen Staatsangehörigen gibt es in den Heimatrechten einige Besonderheiten, die beim Standesamt erfragt werden können.
Gebühren
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses:
- 65,00 € wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
- 110,00 € wenn ausländisches Recht zu beachten ist
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe: 110,00 €
Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicheer Vorschriften: 40,00 €
Rechtsgrundlagen
- §§ 34, 39 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)
- Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)