Bestattung
Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen das Nutzungsrecht nachzuweisen.
Ort und Zeit der Bestattung werden von der Gemeinde festgesetzt. Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre.
Bei weitergehenden Fragen oder Anregungen, nehmen Sie gerne Kontakt mit dem angegebenen Ansprechpartner auf.
Notwendige Unterlagen
- Todesbescheinigung oder Nachweis der Einäscherung
- Sterbeurkunde wenn außerhalb von Baden-Württemberg oder im Ausland verstorben
Gebühren
- 720,00 € für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren.
- 500,00 € für Personen unter 10 Jahren.
- 490,00 € von Tot- und Fehlgeburten.
- 185,00 € für Beisetzung von Urnen.
- 85,00 € Zuschlag für die Bestattung in einem Tiefgrab (nur Einzelwahl- oder Doppelwahlgrab).
- Weitere Gebühren auf Nachfrage
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG)
- Bestattungsverordnung (BestattVO)
- Friedhofssatzung der Gemeinde Schuttertal vom 26.09.2023