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Bestattung

Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen das Nutzungsrecht nachzuweisen.
Ort und Zeit der Bestattung werden von der Gemeinde festgesetzt. Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt 25 Jahre, die der Aschen 20 Jahre. Bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre. Die Ruhezeit von 15 Jahren gilt auch bei Fehlgeburten und Ungeborenen. 
Bei weitergehenden Fragen oder Anregungen, nehmen Sie gerne Kontakt mit dem angegebenen Ansprechpartner auf.

Notwendige Unterlagen

  • Todesbescheinigung oder Nachweis der Einäscherung
  • Sterbeurkunde, wenn außerhalb von Baden-Württemberg oder im Ausland verstorben

Gebühren

  • 840,00 € für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren.
  • 100,00 € für Personen unter 10 Jahren.
  • 0,00 € von Tot- und Fehlgeburten.
  • 240,00 € für Beisetzung von Urnen.
  • 90,00 € Zuschlag für die Bestattung in einem Tiefgrab (nur Einzelwahl- oder Doppelwahlgrab).
  • Weitere Gebühren auf Nachfrage

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG)
  • Bestattungsverordnung (BestattVO)
  • Friedhofssatzung der Gemeinde Schuttertal vom 26.09.2023

Weitere Infos

Service-BW - Friedhof, Grabwahl, Grabpflege