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Plakatiergenehmigung

Der Veranstalter muss die Plakatierung schriflich bei der Gemeindeverwaltung Schuttertal beantragen. Er erhält darauf hin eine Erlaubnis um innerorts Plakate aufzustellen bzw. anzubringen. Private Grundstücke sind hiervon nicht berührt, hierfür ist die Zustimmung des Eigentümers einzuholen.

  • In der Regel dürfen 10 Plakate angebracht werden.
  • Die Werbetafeln dürfen max. die Größe DIN A 1 haben.
  • In der Regel darf frühestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin plakatiert werden. 
  • Aufkleber werden keine ausgegeben. 
  • Die Werbetafeln sind spätestens 2 Tage nach der Veranstaltung zu entfernen. 
  • Weitere Bedingungen und Auflagen können erfragt werden bzw. sind der Erlaubnis zu entnehmen.

Notwendige Unterlagen

Schriftlicher Antrag (kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen)

Gebühren

  • 30,00 € für Vereine
  • 60,00 € für gewerbliche Antragsteller

Rechtsgrundlagen

§§ 16, 17 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG)