Einbürgerung
Das Einbürgerungsrecht ist so komplex, dass es grundsätzlich einer Beratung durch die zuständige Einbürgerungsbehörde bedarf. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Für die Gemeinde Schuttertal ist das Landratsamt Ortenaukreis die zuständige Einbürgerungsbehörde.
Informationen zur Einbürgerung finden Sie im Internet auch auf den Seiten der Beauftragen der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Notwendige Unterlagen
hier erhalten Sie entsprechende Informationen: Landratsamt Ortenaukreis
Rechtsgrundlagen
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)