Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden anhand eines Zählers nach dem Verbrauch des Frischwassers ermittelt. Er wird alle sechs Jahre von der Gemeinde ausgetauscht (Rechtsgrundlage Eingesetz).
Am Jahresende werden die Zählerstände von den Hauseigentümern selbst abgelesen (Ablesebriefe).
Rechtsgrundlagen
§§ 4,11 GemO, §§ 2,8,9,10 KAG
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Verfügbare Formulare
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