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Abwasserbeiträge

Zuständig für die Abwasserbeseitigung sind die Kommunen.
Zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes erhebt die Gemeinde Schuttertal für Anschaffung, Herstellung und Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag.

Abwasserbeitrag

Der Abwasserbeitrag setzt sich aus zwei Teilbeträgen je m² Nutzungsfläche für

  • den Kanalbeitrag: 1,85 €
  • den Klärbeitrag: 2,75 €

Rechtsgrundlage

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Wassergesetz Baden-Württemberg
  • Abwassersatzung der Gemeinde Schuttertal