Inhalt

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2027/2028

Online-Umfrage zur Bedarfsermittlung

Liebe Eltern,

das Ganztagsförderungsgesetz ist ab dem 01.08.2026 in Kraft getreten - ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter.  Der Anspruch besteht an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden. Die Zeit, in der das Kind unterrichtet wird, wird angerechnet. Der Rechtsanspruch umfasst auch die Ferienzeiten, welche – wie bisher – durch ein kommunales Betreuungsangebot abgedeckt werden sollen.

Um Ihre konkreten Bedürfnisse zu erfahren, wurde eine Online-Umfrage vorbereitet. Das Ergebnis dieser Umfrage dient dem Gemeinderat als wichtige Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung.

An der Befragung beteiligen können sich Eltern von Kindern, die seit dem 1. Juli 2017 geboren wurden und an der Grundschule Schuttertal unterrichtet werden. Die Umfrage ist für jedes Kind separat auszufüllen. Eine Teilnahme ist bis spätestens 15.03.2026 möglich.

Nach Auswertung der Umfrage werden die Ergebnisse im Frühjahr 2026 im Gemeinderat beraten und über das weitere Vorgehen Beschluss gefasst. Bei eventueller Änderung der Schul- oder Betreuungsform muss seitens der Eltern eine verbindliche Anmeldung zum konkreten Angebot vor den Osterferien 2027 erfolgen. Eine entsprechende Information an alle Eltern wird hierzu rechtzeitig erfolgen. 


Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Mitwirkung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Inka Geißer (vormittags).