Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Wohngeld können Sie als Mieter oder Eigentümer selbst genutzten Wohnraumes in Form eines Mietzuschusses oder Lastenzuschusses erhalten. Wohngeld ist einkommens- und vermögensabhängig.
Beantragung
Auch für die Weiterleistung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich, den Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes stellen sollten.
Die Bewilligung erfolgt über das Landratsamt Ortenaukreis, Wohngeldstelle, Badstraße 20, 77652 Offenburg.
Anträge auf Mietzuschuss und Lastenzuschuss liegen bei uns aus und können zur Weiterleitung an die Wohngeldbehörde bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.