Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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BRIEFWAHL - Landtagswahl am 14.03.2021
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Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Es wird im Anschluss an das Elterngeld für die Dauer von 10 Monaten gewährt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes.
Das Landeserziehungsgeld unterliegt bestimmten Einkommensgrenzen. Werden diese überschritten, erfolgt eine stufenweise Verringerung des Landeserziehungsgeldes.
Das Landeserziehungsgeld wird rückwirkend nur für sechs Monate ab Antragstellung gezahlt. Sollten Sie das Antragsformular bei der Gemeinde abgeben, so gilt dieser Tag als Tag der Antragstellung.
Beantragung
Zuständig für die Bewilligung von Landeserziehungsgeld ist die L-Bank, 76113 Karlsruhe.
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
Anträge liegen bei uns aus und können zur Weiterleitung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Online-Formulare
Antragsformulare stehen Ihnen auch online zur Verfügung unter www.l-bank.de
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensteuerbescheid (maßgeblich ist das Kalenderjahr vor Geburt des Kindes)