Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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BRIEFWAHL - Landtagswahl am 14.03.2021
Ausstellung Geisberg-Achat
im Bergdorfhaus
Schweighausen
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Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Dazu gehören Dienstleistungen (Eingliederung in Arbeit wie Information, Beratung, Vermittlung, berufliche Qualifizierung), Geldleistungen (Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Sozialgeld) und Sachleistungen.
Hilfebedürftig nach den Bestimmungen des SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt oder den der Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann.
Beantragung
Die Leistung wird in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Auch für die Weiterleistung ist ein Antrag erforderlich, den Sie rechtzeitig vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes stellen sollten.
Zuständig für die Bewilligung der Leistungen ist die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis,
Alte Bahnhofstraße 10, 77933 Lahr.
Anträge auf Arbeitslosengeld II liegen bei uns aus und können zur Weiterleitung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.