Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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BRIEFWAHL - Landtagswahl am 14.03.2021
Ausstellung Geisberg-Achat
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Schweighausen
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Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Zuständig für die Beurkundung der Austrittserklärung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk die Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Kinder unter 14 Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Kinder über 14 Jahre erklären ihren Kirchenaustritt selbst.
Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung wirksam.Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- 25,00 €
Rechtsgrundlagen
- §§ 1, 26 Kirchensteuergesetz Baden-Württemberg (KiStG)
- Verwaltungsvorschrift über das Kirchenaustrittsverfahren