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77978 Schuttertal
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Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Nach der Gesetzesänderung im Juli 2005 bedarf es nur noch einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, wenn im Zusammenhang mit der Gaststätte Alkohol verkauft bzw. ausgeschenkt wird. Alle anderen gastronomischen Betriebe, z. B. reine Imbisse oder Kaffee-Restaurants, benötigen keine zusätzliche Erlaubnis und müssen sich lediglich bei der Gewerbeabteilung anmelden. Zu beachten ist allerdings, dass dennoch alle Bestimmungen des Gaststättenrechts Anwendung finden (z. B. Lebensmittelhygiene, Sperrzeit, Gaststättenverordnung...). Es empfiehlt sich in diesen Fällen, schon frühzeitig vor Beginn des Gewerbes, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen um z.B. die lebensmittelhygienischen Voraussetzungen für den Betrieb zu prüfen.
Für die Gemeinde Schuttertal ist das Landratsamt Ortenaukreis zuständige Behörde zur Erteilung einer Erlaubnis.
Notwendige Unterlagen
- siehe Landratsamt Ortenaukreis
Gebühren
- Die für die Erlaubnis zu entrichtende Gebühr wird je nach Größe und Bedeutung der Einrichtung innerhalb des derzeitigen Gebührenrahmens zwischen 150,00 und 7.500,00 Euro errechnet.
Rechtsgrundlagen
- Gaststättengesetz (GastG)
- Gaststättenverordnung (GastVO)