Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
Fax
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
BRIEFWAHL - Landtagswahl am 14.03.2021
Ausstellung Geisberg-Achat
im Bergdorfhaus
Schweighausen
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Wettervorhersage für Schuttertal
Schuttertal
Seiteninhalt
Allgemeine Informationen
- Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister
- Sterbeurkunde
- mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- Bescheinigungen über Ihre Geburtszeit und über Ihre Namensführung
Weil Personenstandsurkunden personenbezogene Daten enthalten, unterliegt ihre Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Ehegatten und Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Notwendige Unterlagen
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
- bei einer Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person mit einer Kopie des Ausweises, auf die sich der Eintrag bezieht, und Ausweis des Bevollmächtigten
- gegebenenfalls: Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses (sonstige Personen)
- unter Umständen: Angabe des Geburts-, Eheschließungs-, Sterbetages
Gebühren
- 12,00 € je Urkunde
Rechtsgrundlagen
- §§ 54 ff. Personenstandsgesetzt (PStG)
- §§ 48 ff. Personenstandsverordnung (PStV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)