Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
Fax
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
Ausstellung Geisberg-Achat
im Bergdorfhaus
Schweighausen
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Wettervorhersage für Schuttertal
Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Ab dem 1. November 2015 müssen Sie bei einem Einzug in eine Wohnung eine Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung) vorlegen. Die Wohnungsgeber sind zur Ausstellung verpflichtet, der Mietvertrag reicht hierfür nicht aus.
Kommt der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.
Für Vermieter hält das Bürgermeisteramt Schuttertal ein Formular bereit, das zum Selbstausfüllen geeignet ist. Dieses Formular können Sie ab sofort auch herunterladen.
Notwendige Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis zur Änderung der neuen Anschrift
Verfügbare Formulare
Vordruck Wohnungsgeberbestätigung [PDF-Dokument: 45 kB]
Vordruck Einverständniserklärung d. Sorgeberechtigten anl. eines Umzugs eines minderjährigen Kindes [PDF-Dokument: 82 kB]