Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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BRIEFWAHL - Landtagswahl am 14.03.2021
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Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Das Vorliegen und der Grad der Behinderung (GdB) werden vom Landratsamt (früher: Versorgungsamt) auf Antrag festgestellt. Ebenso werden Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vergeben.
Das Landratsamt erteilt hierüber einen rechtsbehelfsfähigen Feststellungsbescheid, in dem die einzelnen Behinderungen, der Grad der Behinderung und die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) angegeben werden, und zwar auch dann, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt.
Beträgt der GdB wenigstens 50, erhält der Antragssteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite die zutreffenden Merkzeichen und die Gültigkeitsdauer eingetragen werden.