Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
Ausstellung Geisberg-Achat
im Bergdorfhaus
Schweighausen
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Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Zuständig für die Abwasserbeseitigung sind die Kommunen.
Die Abwässer der Gemeinde Schuttertal werden durch die Kanalisation gesammelt und nach Lahr in die Kläranlage des Abwasserverbandes Lahr transportiert, anschließend in der Kläranlage behandelt und danach wieder in Gewässer eingeleitet.
Die Gemeinde Schuttertal erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag.
Abwasserbeitrag
Der Abwasserbeitrag setzt sich aus 2 Teilbeträgen je m² Nutzungsfläche für
- den Kanalbeitrag: 1,85 €
- den Klärbeitrag: 2,75 €
Rechtsgrundlage
- §§ 1 bis 8, 20 bis 32 Kommunalabgabengesetz (KAG)
- § 45 a ff Wassergesetz Baden-Württemberg
- Abwassersatzung der Gemeinde Schuttertal