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77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
Mit der Gewerbesteuer werden Gewerbebetriebe besteuert. Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbeertrag. Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Einkommenssteuer- und dem Körperschaftsteuergesetz und wird vom zuständigen Finanzamt berechnet. Das Finanzamt erlässt einen Gewerbesteuermessbescheid. Der ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Schuttertal multipliziert, welcher in der Haushaltssatzung festgelegt ist. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde berechnet und ein entsprechender Gewerbesteuerbescheid erlassen.
Die Gewerbesteuererklärung für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr muss spätestens jährlich bis zum 15. Mai beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Die Gewerbesteuererklärung für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr muss spätestens jährlich bis zum 15. Mai beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Hebesatz
- 350 %
Fälligkeitstermine Vorauszahlungen
- 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbesteuergesetz
- Gewerbesteuerdurchführungsverordnung
Verfügbare Formulare
Einzugsermächtigung [PDF: 101 kB]