Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
BRIEFWAHL - Landtagswahl am 14.03.2021
Ausstellung Geisberg-Achat
im Bergdorfhaus
Schweighausen
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Wettervorhersage für Schuttertal
Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Die Gewerbesteuererklärung für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr muss spätestens jährlich bis zum 15. Mai beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Hebesatz
- 350 %
Fälligkeitstermine Vorauszahlungen
- 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbesteuergesetz
- Gewerbesteuerdurchführungsverordnung