Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
Fax
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Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
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Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Es wird unterschieden zwischen Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien) und Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke). Als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient der Einheitswert des jeweiligen Grundstücks. Dieser wird vom Finanzamt ermittelt und der Eigentümer erhält einen Grundsteuermeßbescheid.
Danach wird der Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde Schuttertal multipliziert, welche in der Haushaltssatzung festgelegt ist. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde berechnet und ein entsprechender Grundsteuerbescheid erlassen.
Die Grundstücke werden unterschieden in:
- bebaute und unbebaute Grundstücke
- Wohnungseigentum
- Teileigentum
- Erbbaurechte
- Wohnungserbbaurechte
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
- land- und forstwirtschaftl. Grundstücke - Stückländereien (Grundsteuer A)
- Betriebsgrundstücke
Hebesätze
- Grundsteuer A 360 %
- Grundsteuer B 340 %
Fälligkeitstermine
- 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Der ganze Jahresbetrag kann auf Antrag zum 01.07. gezahlt werden
Rechtsgrundlage
Verfügbare Formulare
Einzugsermächtigung [PDF: 101 kB]