Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
Fax
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
Ablesung Wasseruhr
Ausstellung Geisberg-Achat
im Bergdorfhaus
Schweighausen
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Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Meistens werden Baulasten durch die Baurechtsbehörde im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren gefordert.
Baulasten sind auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirksam. Ihre Löschung oder Änderung kann nur durch die Baurechtsbehörde veranlasst werden.
Die o.g. Übernahmeerklärung muss vor der Baurechtsbehörde oder vor der Gemeinde abgegeben werden.
Das Baulastenverzeichnis wird bei der Gemeinde geführt.
Notwendige Unterlagen
Hierzu sollten nähere Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Flurst.Nr.) mitgebracht werden.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Gebühren
- Die Einsicht in das Baulastenverzeichnis ist kostenlos.