Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Schuttertal
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Allgemeine Informationen
Die Bauantragsunterlagen sind beim Bürgermeisteramt Schuttertal einzureichen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen an die o.g. zuständige Baurechtsbehörde weiter. Diese prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche weiteren Fachbehörden am Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden müssen. Sind die Bauantragsunterlagen unvollständig, teilt die Baurechtsbehörde dem Bauherrn unverzüglich mit, welche Ergänzungen erforderlich sind.
Die Gemeindeverwaltung führt eine Angrenzeranhörung (Anhörungsfrist: 1 Monat) durch und legt den Bauantrag dem Bauausschuss der Gemeinde zur Entscheidung vor. Der Bauausschuss tagt regelmäßig vor den Sitzungen des Gemeinderates und ist für die Erteilung des in der Regel erforderlichen Einvernehmens der Gemeinde zuständig.
Abschließend werden die gesammelten Anregungen der Angrenzer und die Stellungnahme des Bauausschusses an das Landratsamt Ortenaukreis, Baurechtsamt, in Offenburg weitergeleitet.
Sobald der Baurechtsbehörde sämtliche Stellungnahmen der Fachbehörden, der Gemeinde und der Angrenzer vorliegen und der Bauantrag abschließend geprüft wurde, kann die Baugenehmigung ggf. erteilt werden.
Mit der Ausführung des Bauvorhabens darf erst begonnen werden, wenn neben der Baugenehmigung auch der Baufreigabeschein (sog. „Roter Punkt“) vorliegt.
In vielen Fällen empfiehlt es sich das Vorhaben vor Antragstellung direkt mit dem Kreisbaumeister des Landratsamtes vorzubesprechen.
Der zuständige Kreisbaumeister, Herr Lehmann, ist im Landratsamt Ortenaukreis unter 0781/805-9515 erreichbar. Außerdem werden 14tägig jeweils freitagvormittags Sprechstunden im Rathaus in Seelbach durchgeführt. Im Bedarfsfall kann auch eine entsprechende Vorbesprechung gerne im Rathaus Dörlinbach durchgeführt werden.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Baugenehmigung (Formular)
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit schriftlichem Teil
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse aller Ebenen, Schnitte und Ansichten mit entsprechender Vermaßung)
- Baubeschreibung
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Bautechnische Bestätigung oder bautechnische Nachweise
- Benennung eines Bauleiters
Die drei letztgenannten Vorlagen können nachgereicht werden, sie sind jedoch vor Baubeginn der Baurechtsbehörde vorzulegen. Die Darstellung der Grundstücksentwässerung und die bautechnischen Nachweise sind so rechtzeitig vorzulegen, dass sie noch vor Baubeginn geprüft werden können. Ansonsten kann keine Baufreigabe erfolgen. Zudem ist die Baurechtsbehörde befugt, weitere Unterlagen anzufordern.
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Gebühren
- seitens der Gemeinde Schuttertal entstehen keine Gebühren
- das Landratsamt Ortenaukreis, Baurechtsamt, erhebt Gebühren für die Baugenehmigung