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77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Schuttertal
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Bürgerinfosystem - Was erledige ich wo?
Geburt im Ausland - Eintragung in das deutsche Geburtenregister
Ihr Ansprechpartner in der Gemeinde Schuttertal:
Standesamt, Rentenangelegenheiten
Hauptstr. 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-24
Fax: 07826/9666-2924 (Arbeitsplatz)
Fax: 07826/9666-10 (Zentrale)
E-Mail: kathrin.ketterer@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 1
Standesamt, Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung u.a. Sachbereiche
Hauptstr. 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-13
Fax: 07826/9666-2913 (Arbeitsplatz)
Fax: 07826/9666-10 (Zentrale)
E-Mail: schuhmacher@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 1
Allgemeine Informationen
Zuständig für die Beurkundung ist in der Regel das Standesamt in dessen Zuständigkeit die geborene Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenhalt hat. Besonderheiten sind beim Standesamt zu erfragen.
Hinweis: Eine Pflicht zur Nachbeurkundung von Geburten im Ausland besteht nicht. Als Nachweis der Geburt werden auch ausländische Geburtsurkunden anerkannt. Ein Eintrag ins deutsche Geburtenregister ist aber beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Betroffene die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sein.
Die Eintragung einer Geburt im Ausland ins deutsche Geburtenregister können folgende Personen beantragen:
- die betroffene Person selbst
- ihre Eltern
- ihre Kinder
- ihr Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner
Notwendige Unterlagen
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung und gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
- bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Einbürgerungsurkunde beziehungsweise Nachweis des Sonderstatus
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
Gebühren
- 100,00 € Beurkundung der Geburt
- 12,00 € je Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister
Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z.B. für Apostillen, Legalisierung der Urkunde, Übersetzungen usw.).