Rathaus
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
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Schuttertal
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Bürgerinfosystem - Was erledige ich wo?
Entwicklungsprogramm ländl. Raum (ELR)
Ihr Ansprechpartner in der Gemeinde Schuttertal:
Leiter Haupt- und Bauamt, Grundbucheinsichtsstelle
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-12
Fax: 07826/9666-2912 (Arbeitsplatz)
Fax: 07826/9666-10 (Zentrale)
E-Mail: woelfle@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 6
Allgemeine Informationen
-umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen. Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.
Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei kommunalen und privaten wohnraumbezogenen Projekten für die Bewilligung sowie die L-Bank für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. Gewerbliche Projekte werden nach Einplanung von der L-Bank (Bereich Wirtschaftsförderung) bewilligt und abgerechnet.
Das Internetangebot zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wird von den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen gemeinsam getragen.
Notwendige Unterlagen
Die aktuellen Förderrichtlinien bzw. die erforderlichen Antragsunterlagen können im Internet auf der Homepage der Regierungspräsidien eingesehen und heruntergeladen werden.
Weitere Infos:
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum