Rathaus
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Ortsteil Dörlinbach
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
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Aufforstungen
Ihr Ansprechpartner in der Gemeinde Schuttertal:
Wolfgang Wölfle
Leiter Haupt- und Bauamt, Grundbucheinsichtsstelle
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-12
Fax: 07826/9666-2912 (Arbeitsplatz)
Fax: 07826/9666-10 (Zentrale)
E-Mail: woelfle@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 6
Leiter Haupt- und Bauamt, Grundbucheinsichtsstelle
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-12
Fax: 07826/9666-2912 (Arbeitsplatz)
Fax: 07826/9666-10 (Zentrale)
E-Mail: woelfle@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 6
Allgemeine Informationen
Zuständige untere Landwirtschaftsbehörde für die Gemeinde Schuttertal ist das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, Prinz-Eugen-Str. 2, 77654 Offenburg. Zuständiger Sachbearbeiter ist Herr Martin Braunstein, Tel.Nr. 0781/805-7100.
- Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig
Die Anlage von Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig ist bei der unteren Landwirtschaftsbehörde lediglich anzuzeigen. Diese leitet diese Anzeige unmittelbar an die zu beteiligenden Fachbehörden (z. B. Forst, Naturschutz) sowie an die betroffene Gemeinde weiter, welche prüfen, ob der Anpflanzung zu berücksichtigende öffentlich-rechtliche Gründe entgegenstehen.
Äußert sich die untere Landwirtschaftsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Anzeige, oder teilt sie dem Antragsteller mit, dass gegen die Anpflanzung keine Bedenken bestehen, kann die Anpflanzung vorgenommen werden. - Aufforstungen
Aufforstungen werden durch die untere Landwirtschaftsbehörde genehmigt. Ein entsprechender Antrag ist in vierfacher Fertigung einzureichen. Die untere Landwirtschaftsbehörde leitet den Antrag an die zu beteiligenden Fachbehörden (z. B. Forst, Naturschutz) sowie an die betroffene Gemeinde weiter, welche prüfen, ob der Aufforstung zu berücksichtigende öffentlich-rechtliche Gründe entgegenstehen.
Gegebenenfalls wird die betroffene Fläche gemeinsam mit dem Antragsteller vor Ort besichtigt. Sobald die Stellungnahmen der Fachbehörden und der Gemeinde vorliegen, wird eine Entscheidung über den vorliegenden Antrag getroffen (Aufforstungsgenehmigung oder Ablehnung).
Notwendige Unterlagen
- Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig
• Anzeigeformular (vierfach)
• Lageskizzen 1:5000 und 1:1500 oder 1:2500 (vierfach) - Aufforstungen
• Antragsvordruck (vierfach)
• Lageskizzen 1:5000 und 1:1500 oder 1:2500 (vierfach)
Die notwendigen Unterlagen sind beim Bürgermeisteramt Schuttertal erhältlich.
Gebühren
- seitens der Gemeinde Schuttertal entstehen keine Gebühren
- das Landratsamt Ortenaukreis, Baurechtsamt, erhebt ggf. Gebühren für die Aufforstungsgenehmigung