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77978 Schuttertal
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Schuttertal
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Eheschließung
Ihr Ansprechpartner in der Gemeinde Schuttertal:
Standesamt, Rentenangelegenheiten
Hauptstr. 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-24
Fax: 07826/9666-2924 (Arbeitsplatz)
Fax: 07826/9666-10 (Zentrale)
E-Mail: kathrin.ketterer@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 1
Standesamt, Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung u.a. Sachbereiche
Hauptstr. 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-13
Fax: 07826/9666-2913 (Arbeitsplatz)
Fax: 07826/9666-10 (Zentrale)
E-Mail: schuhmacher@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 1
Allgemeine Informationen
Gleichwohl können Sie im Standesamt Schuttertal Ihre Ehe schließen, da die Ehe vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet haben und dort mitteilen, dass die Eheschließung in Schuttertal stattfinden soll.
Beim Standesamt Schuttertal besteht auch die Möglichkeit an Samstagen die Ehe zu schließen. In diesen Fällen wird in Baden-Württemberg eine Gebühr in Höhe von derzeit 60,00 € fällig.
Die beabsichtige Eheschließung wird in der Regel von beiden Partnern persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden.
Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen.
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
-nicht erforderlich bei Hauptwohnsitz in Schuttertal- - beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck des Geburtenregisters (mit Hinweisen)
Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, beim zuständigen Standesamt nachzufragen, welche Urkunden und Bescheinigungen vorzulegen sind, damit die Eheschließung angemeldet werden kann. Besonders bei ausländischen Staatsangehörigen gibt es in den Heimatrechten einige Besonderheiten, die beim Standesamt erfragt werden können.
Alle Unterlagen vorhanden?Jetzt kann die Anmeldung der Eheschließung nach vorheriger Terminabsprache erfolgen!
Gebühren
- 40,00 € Prüfung der Ehefähigkeit
- 80,00 € Prüfung der Ehefähigkeit , wenn ausländisches Recht zu beachten ist
- 30,00 € Eheschließung vor einem anderen Standesamt
- 60,00 € Vornahme Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten (z.B. an Samstagen)
- 20,00 € Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer
- 12,00 € Eheurkunde oder beglaubigter Registerauszug
Rechtsgrundlagen
§§ 11 ff Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)