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77978 Schuttertal
Ortsteil Dörlinbach
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Schuttertal
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Bürgerinfosystem - Was erledige ich wo?
Elterngeld
Ihr Ansprechpartner in der Gemeinde Schuttertal:
Soziale Angelegenheiten, Asylbewerber
Hauptstraße 5
77978 Schuttertal
Telefon: 07826/9666-18
Fax: 07826/9666-2918 (Arbeitsplatz)
Fax: 07826/9666-10 (Zentrale)
E-Mail: Ostwald@schuttertal.de
Web: www.schuttertal.de
Raum: 2
Allgemeine Informationen
Ein Elternteil kann längstens für 12 Monate Elterngeld beziehen, wenn er in dieser Zeit keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Anspruch auf zwei weitere Monate (Partnermonate) besteht für die Eltern nur dann, wenn auch der andere Elternteil zwei Monate lang das Erwerbseinkommen verringert. Bis auf zwei Monate können die Partnermonate frei verteilt werden. Damit allein Erziehende im Gegensatz zu Ehepaaren nicht benachteiligt werden, können diese auch auf Antrag einen Bewilligungszeitraum von 14 Monaten beim Elterngeld erhalten.
Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung des Bundes. Es richtet sich nach Ihrem Nettoverdienst, der sich aus dem durchschnittlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes berechnet.
Das Elterngeld beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.
Das Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt. Hierbei ist der Zeitpunkt des Elterngeldantrages maßgebend. Sollten Sie das Antragformular bei der Gemeinde abgeben, so gilt dieser Tag als Tag der Antragstellung.
Achtung: Allein Erziehende, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen über 250.000 Euro beträgt, beziehungsweise Ehepaare, die mehr als 500.000 Euro im Jahr versteuern, erhalten kein Elterngeld.
Beantragung
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
Anträge auf Elterngeld liegen bei uns aus und können zur Weiterleitung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Online-Formulare
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld (stellt die Krankenkasse aus)
- Bescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (stellt der Arbeitgeber aus)
Informationen des Bundesministeriums
Außerdem können Sie Ihren Elterngeldanspruch mithilfe eines Elterngeldrechners unverbindlich ausrechnen unter www.bmfsfj.de.