Inhalt
Datum: 05.05.2023

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 02. Mai 2023

  1.  Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flurst.Nr. 205/2 Gemarkung Schuttertal (Michelbrunn 4b)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Höhengasthaus Sodhof“ im Ortsteil Schuttertal (vgl. TOP 3). Es entspricht den künftigen Bebauungsplanvorgaben. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Der Gemeinderat erteilte daher im Vorgriff auf den noch zu beschließenden Bebauungsplan einstimmig das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde.

    b) Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück Flurst.Nr. 76 Gemarkung Schweighausen (Eckle 2)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich des Ortsteiles Schweighausen. Der geplanten Erweiterung des Wohnhauses stehen keine öffentlich-rechtliche Belange entgegen. Die Erschließung ist gesichert. Auch zu diesem Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

  3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Höhengasthaus Sodhof" sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Höhengasthaus Sodhof", Ortsteil Schuttertal
    Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Höhengasthaus Sodhof“ soll der Standort des Gasthauses bauplanungsrechtlich gesichert und eine Modernisierung der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie die Ergänzung des Anwesens um ein Gebäude mit Ferienwohnungen und um ein Wohnhaus für den Betriebsinhaber (vgl. TOP 2a) ermöglicht werden. Seit September 2022 wird das formale Bauleitplanverfahren durchgeführt. Die finale Offenlage des Planentwurfs erfolgte im Zeitraum vom 06.03.2023 bis 14.04.2023.

    a) Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
    Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Eingaben von Privatpersonen sind nicht erfolgt.
    Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Beschlüsse zu den im Rahmen der Offen-lage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen -wie vom Planungsbüro Fischer in der Zusammenstellung vom 17.04.2023 empfohlen- gefasst.

    b) Beschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften als Satzungen
    Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig den Bebauungsplan „Höhengasthaus Sodhof“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu einstimmig als Satzungen.

  4. Fassadensanierung des Bauhofgebäudes
    Vergabe der Außenputz-, Maler- und Gerüstbauarbeiten
    Insgesamt vier Fachfirmen wurden nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderats zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zur Submission am 18.04.2023 lagen zwei Angebote frist- und formgerecht vor.
    Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig den Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Außenputz-, Maler- und Gerüstbauarbeiten zum Angebotspreis von brutto 35.606,76 € an die Firma Bernd Klumpp GmbH aus Seelbach zu vergeben.

  5. Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
    Beschluss einer Vorschlagsliste
    Im Jahr 2023 findet die Wahl der ehrenamtlichen Schöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. Die Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und endet zum 31.12.2028. Die Schöffen an den Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt. Die finale Auswahl der Schöffen erfolgt letztendlich durch einen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Im Verfahren zur Vorbereitung dieser Wahl haben die Kommunen eine wichtige Aufgabe: sie müssen für die Wahl der Schöffen Vorschlagslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Gemeinderat.
    Mit Schreiben vom 15.02.2023 teilte das Landgericht Offenburg mit, dass auch seitens der Gemeinde Schuttertal mindestens eine Person als Schöffe für die Strafkammer des Landgerichts vorgeschlagen werden muss.
    Auf einen entsprechenden Aufruf im Mitteilungsblatt der Gemeinde gingen insgesamt fünf Bewerbungen ein. Diese Personen sollen auch alle in die Vorschlagsliste der Gemeinde aufgenommen werden.
    Konkret sind dies: Josef Gehring aus Schweighausen, Diana Kebaier aus Dörlinbach, Michaela Mark aus Dörlinbach, Andreas Redt aus Dörlinbach und Anna-Sophia Walter aus Schweighausen.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorstehend genannte Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 und beauftragte die Verwaltung diese Liste eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen.

  6. Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren
    Die Wasser- und Abwassergebühren der Gemeinde Schuttertal wurden zuletzt 2017 neu berechnet. Aufgrund seither durchgeführter und weiterer mittelfristig erforderlicher Baumaßnahmen am Kanalnetz und am Wasserversorgungsnetz sollen die Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2024 neu kalkuliert werden. Aktuell ist die Gemeinde Schuttertal von der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr befreit. Diese muss nach geltender Rechtsprechung eingeführt werden, wenn die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung die Grenze von 12% der Gesamtkosten überschreiten. Im Zuge der Neukalkulation der Abwassergebühren soll außerdem geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine einheitliche Abwassergebühr weiterhin gegeben sind. Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig das Kommunalbüro Heyder & Partner mit der Überprüfung der Erheblichkeitsschwelle zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zum Angebotspreis von 2.618 € zu beauftragen. Gleichermaßen erhielt das genannte Büro den Auftrag zur Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2024. Die Rahmenbedingungen zur Neukalkulation (Kalkulationszeitraum, etc.) sind von der Verwaltung festzulegen.

  7. Förderantrag der Nachbarschaftshilfe Schuttertal e.V. zur Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für den Mahlzeitendienst 
    Die Nachbarschaftshilfe Schuttertal e.V. hat mit Schreiben vom 19.04.2023 einen Antrag auf Bezuschussung des Kaufs eines neuen Fahrzeugs für die Durchführung des Mahlzeitendienstes gestellt. Das neue Fahrzeug, ein Ford Transit Courier, entspricht den Anforderungen und wird insgesamt 19.300 € brutto kosten. Da für den Mahlzeitendienst die zu zahlende Vorsteuer voll erstattet werden kann, ist der Nettobetrag in Höhe von 16.234,46 € abzüglich der Förderungen durch die Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau (6.000 €) und der Volksbank Lahr (5.000 €) für die Zuschussberechnung maßgebend.
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Gewährung eines Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für die Durchführung des Mahlzeitendienstes an die Nachbarschaftshilfe Schuttertal e.V.. Der Zuschuss beläuft sich auf 25% der nachgewiesenen verbleibenden Kosten, konkret auf 1.308,62 €.

  8. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
    Gemeinderat Gerhard Himmelsbach erinnerte an die Mitfahrbänkle im gesamten Schuttertal und bat um verstärkte Bewerbung dieser Einrichtung.

  9. Bekanntgaben der Verwaltung
    9.a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.04.2023 
    9.b) Aktuelles
    Die Verwaltung gab bekannt, dass die Pflasterarbeiten für verschiedene Fußwege auf den Friedhöfen in Dörlinbach und Schuttertal nach Durchführung eines Angebotsvergleichs mit drei Firmen an die Firma Pascal Schätzle aus Dörlinbach als günstigstem Bieter vergeben wurden. Die Angebotspreise belaufen sich auf 9.976,94 € (Friedhof Dörlinbach) bzw. 8.640,23 € (Friedhof Schuttertal).