Inhalt
Datum: 16.12.2022

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13. Dezember 2022

  1. Bürgerfragestunde

  2. Einzelbauvorhaben
    a) Bau einer Stahlbetonwand mit Treppe und Technikraum für einen Pool auf dem Grundstück Flurst.Nr. 285/13 Gemarkung Dörlinbach (Am Kappelberg 40)
    Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kappelberg II“. Es entspricht den dort festgesetzten Bauvorgaben. Befreiungen von den Bebauungsplanvorschriften wurden nicht beantragt. Die Erschließung ist gesichert. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Der Gemeinderat erteilte daher einstimmig sein erforderliches Einvernehmen hierzu.

    b) Teilabbruch des bestehenden Wohn- und Ökonomiegebäudes und Wiederaufbau auf dem Grundstück Flurst.Nr. 87 Gemarkung Schweighausen (Bühl 1)
    Das Bauvorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich des Ortsteiles Schweighausen. Öffentliche Belange stehen auch diesem Vorhaben nicht entgegen. Die Erschließung, insbesondere auch die Löschwasserversorgung ist gesichert. Auch hierzu erteilte der Gemeinderat einstimmig das notwendige Einvernehmen der Gemeinde.

  3. Aufstellung des Bebauungsplanes „Bennacker III“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Bennacker III“, Ortsteil Schweighausen nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen)
    Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll kurzfristig dem anstehenden Bedarf vor allem ortsansässiger Bauwilliger im Ortsteil Schweighausen für die nächsten Jahre Rechnung getragen werden. Die Gemeinde verfügt aktuell weder in Schweighausen, noch in den anderen Ortsteilen über eigene Baugrundstücke.
    a) Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
    Die formale Offenlage des Planentwurfs fand im Zeitraum vom 01. August 2022 bis 16. September 2022 statt. Stellungnahmen von Privaten sind nicht eingegangen. Parallel hierzu fand eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden) statt. Frau Dipl.Ing. Lioba Fischer vom Planungsbüro Fischer stellte die eingereichten Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor und erläuterte die einzelnen Beschlussvorschläge hierzu. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die Beschlüsse zu den im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen – wie vom Planungsbüro Fischer empfohlen und in der Beschlussvorlage dargestellt – einstimmig gefasst.

    b) Beschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften als Satzungen
    Der Bebauungsplan „Bennacker III“ in der Fassung vom 08.11.2022 wurde nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO einstimmig als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.11.2022 wurden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO einstimmig als Satzung beschlossen.

    Aufstellung von Bebauungsplänen mit örtlichen Bauvorschriften durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Tagesordnungspunkte 4 bis 7)
    Vor Eintritt in die Tagesordnungspunkte 4 bis 7 erinnerte Bürgermeister Matthias Litterst daran, dass grundsätzlich nach dem Baugesetzbuch ein sogenanntes „Entwicklungsgebot“ aus dem jeweiligen Flächennutzungsplan der Gemeinde gilt. Das heißt, die konkreten Bauflächen, die über Bebauungspläne festgesetzt werden, müssen sich grundsätzlich aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickeln. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal wurde im Dezember 2013 wirksam und hat das Zieljahr 2025. Bei der grundlegenden Ausweisung von möglichen Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan ist immer eine sogenannte „Plausibilitätsprüfung / Bedarfsberechnung“ durchzuführen, anhand derer die Einwohnerentwicklung der Gemeinde bis zum Zieljahr und der sich hieraus ergebende Wohnbauflächenbedarf prognostiziert wird. Grundlage sind Daten des Statistischen Landesamtes. Die Prognose des Statistischen Landesamtes ist hinsichtlich der Gemeinde Schuttertal eher defensiv. Eine künftige Neuausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan wird sich daher nicht einfach gestalten.
    Am 13. Mai 2017 ist nun § 13b BauGB in Kraft getreten. Der Gesetzgeber ermöglichte mit dieser Vorschrift im Zeitraum bis Ende 2024 Bebauungspläne mit einer Baufläche von unter 1 ha ohne bestehende Ausweisung im Flächennutzungsplan in einem beschleunigten und vereinfachten Verfahren zu erstellen. Der jeweilige Aufstel-lungsbeschluss für diese Bebauungspläne muss allerdings bis 31.12.2022 erfolgen. Um die Vorteile eines solchen Verfahrens im Sinne von § 13b BauGB zu nutzen, sollen für mögliche Bebauungspläne in den drei Ortsteilen die erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden. Für die Realisierung dieser Baugebiete sind jedoch noch umfangreiche fachtechnische Untersuchungen und eigentumsrechtliche Verhandlungen erforderlich. Eventuell muss das eine oder andere Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung dann auch wieder eingestellt werden. Die Verfahren müssen desweiteren bis längstens Ende 2024 abgeschlossen sein.

  4. Aufstellung des Bebauungsplanes „Kappelberg IV“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kappelberg IV“, Ortsteil Dörlinbach nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Kappelberg IV“, Ortsteil Dörlinbach mit örtlichen Bauvorschriften durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

  5. Aufstellung des Bebauungsplanes „Kappelberg V“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kappelberg V“, Ortsteil Dörlinbach nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Kappelberg V“, Ortsteil Dörlinbach mit örtlichen Bauvorschriften durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

  6. Aufstellung des Bebauungsplanes „Talblick III“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talblick III“, Ortsteil Schuttertal nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
    Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Talblick III“, Ortsteil Schuttertal mit örtlichen Bauvorschriften durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

  7. Aufstellung des Bebauungsplanes „Mühlhalde II“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Mühlhalde II“, Ortsteil Schweighausen nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen)  Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
    Der Gemeinderat beschloss einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Mühlhalde II“, Ortsteil Schweighausen mit örtlichen Bauvorschriften durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

  8. Information über die Einstellung von Bebauungsplanverfahren
    a) Aufstellung eines Bebauungsplanes „Hansjakobstr.-Süd“, Ortsteil Schuttertal
    b) Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vorderer Laulisgraben“, Ortsteil Schuttertal

    In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2019 wurde analog der Beschlüsse zu den vorstehenden Tagesordnungspunkten 4 bis 7 Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungsplanverfahren „Hansjakobstr.Süd“ und „Vorderer Laulisgraben“ gefasst. Die damals eingeleiteten Verfahren (nach § 13b BauGB) haben ergeben, dass beide Bebauungs-pläne im Ortsteil Schuttertal nicht realisiert werden können. Neben rechtlichen Belangen (z.B. Grünzäsur des Regionalplanes) stehen teilweise auch eigentumsrechtliche Belange einer weiteren Baulandentwicklung in diesen Bereichen entgegen.

    Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig die Einstellung der beiden vorstehend genannten Bebauungsplanverfahren.

  9. Baugebiet „Bennacker III“, Ortsteil Schweighausen
    Bürgermeister Matthias Litterst begrüßte den Geschäftsführer der KommunalKonzept BW GmbH, Herrn Frank Edelmann, welcher den Sachverhalt wie folgt darlegte:

    a) Beschluss zur Erschließungsträgerschaft über die KommunalKonzept BW GmbH
    Die Erschließung des Baugebietes „Bennacker III“ soll im Rahmen einer Erschließungsträgerschaft durchgeführt werden. Formal ist als nächster Schritt der Abschluss des Erschließungsvertrages und der Kostenerstattungsvereinbarung zu beschließen.
    Mit dem Erschließungsvertrag überträgt die Gemeinde gem. § 11 BauGB die Herstellung der Erschließung des Baugebietes auf einen Erschließungsträger. Dazu gehört neben der Herstellung der Erschließungsanlagen auch die Koordinierung, Abwicklung, finanzielle Betreuung, sowie die Beauftragung der Bau- und Planungsleistungen. Der Erschließungsträger stellt die Erschließungsanlagen zunächst auf eigene Rechnung her. Nach Abschluss der Maßnahme werden die erstellten Anlagen an die Kommune übergeben, die damit in die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht übergehen, und abgerechnet. Der Erschließungsvertrag ermöglicht die Durchführung, Finanzierung und Abrechnung der Erschließung außerhalb des kommunalen Haushaltes. Zur Refinanzierung der entstehenden Erschließungskosten schließt der Erschließungsträger eine sogenannte Kostenerstattungsvereinbarung mit der Gemeinde als Grundstückseigentümerin im Erschließungsgebiet ab. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Grundstückseigentümerin gegenüber dem Erschließungsträger die entstehenden Erschließungskosten einschließlich des Trägerhonorars zu übernehmen. In der Regel wird die Zahlung von mehreren Abschlagszahlungen vereinbart. Für die Abwicklung wird ein gesondertes Projektabwicklungskonto bei der Volksbank Lahr eG eingerichtet. Alle Ein- und Auszahlungen, welche die Erschließung betreffen, erfolgen über dieses Konto, die Gemeinde erhält die Mehrfertigung der Kontoauszüge. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, den vorgelegten Erschließungsvertrag mit der KommunalKonzept GmbH in Freiburg abzuschließen. Der Gemeinderat beschloss außerdem einstimmig die Kostenerstattungsvereinbarung zwischen der KommunalKonzept BW GmbH und der Gemeinde Schuttertal zur Übernahme der gemeindlichen Erschließungskosten.

    b) Beschluss zur Finanzierung der Vorlauf-, Planungs- und Erschließungskosten außerhalb des kommunalen Haushalts
    Zur Finanzierung der gemeindlichen Erschließungskosten ist eine Zwischenfinanzierung über ein Treuhandkonto notwendig. Die Kontoverwaltung übernimmt die KommunalKonzept BW GmbH im Auftrag der Gemeinde, so dass die Erschließung außerhalb des kommunalen Haushalts durchgeführt werden kann. Die Einnahmen aus Verkäufen tilgen das Darlehen. Spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss wird das Konto wieder aufgelöst (nach Ausgleich). Sofern nicht alle Bauplätze veräußert sind, kann die Laufzeit der Finanzierungsvereinbarung verlängert werden.
    Es wird aktuell mit Vorlauf-, Planungs- und Erschließungskosten in Höhe von etwa 900.000 € gerechnet. Mit Einnahmen durch Grundstücksverkäufe der Gemeinde ist nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen ab ca. 2024 zu rechen. Die Berechnung der benötigten Kreditsumme basiert auf der aktuellen Kosten- und Finanzierungsübersicht unter Beteiligung des Büros Siggelkow.

    Folgende Kosten sollen über das Konto abgewickelt werden:
    - Vorlaufkosten
    - Planungskosten
    - Erschließungskosten
    - Finanzierungskosten

    Im Auftrag der Gemeinde Schuttertal wurden zwei Finanzierungsangebote eingeholt. Auf Basis der vorgelegten Angebote ist aus Sicht der Verwaltung das Angebot der Volksbank Lahr eG das wirtschaftlichste. Als Sicherheit wird von der Volksbank Lahr eG eine 80%ige Bürgschaft der Gemeinde in der Kredithöhe verlangt (720.000 €).
    Die geplante Abwicklung der Planungs- und Erschließungskosten enthält Bestandteile, die der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen. Die Finanzierung wird außerhalb des Haushaltes der Gemeinde Schuttertal geregelt. Die Begründung der Zahlungsverpflichtung (mögliche Ablösung der Grundstücks- und Erschließungskosten für nicht veräußerte Bauplätze) kommt wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gem. § 87 Gemeindeordnung gleich. Gem. § 87 Abs. 5 Gemeindeordnung bedarf dies der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht. Erst nach Zustimmung kann das Treuhandkonto / Abwicklungskonto eröffnet werden.

    Folgende Beschlüsse wurden abschließend jeweils einstimmig gefasst:
    1. Der Gemeinderat beschloss, die KommunalKonzept BW GmbH mit der treuhänderischen Finanzierung gemäß der vorgelegten Finanzierungsvereinbarung zu beauftragen.
    2. Der Gemeinderat beschloss, unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 720.000 € (80% der Erschließungskosten) zugunsten des Treuhänders (KommunalKonzept BW GmbH) für eine Laufzeit bis zum 31.12.2028.
    3. Die Finanzierung soll, unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, über die KommunalKonzept BW GmbH bei der Volksbank Lahr eG zur Finanzierung der gemeindlichen Vorlauf-, Planungs- und Erschließungskosten für das Baugebiet „Bennacker III“ abgeschlossen werden.
    4. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, gemeinsam mit der Kommunal-Konzept BW GmbH die kommunalrechtlichen Genehmigungen beim Landratsamt Ortenaukreis einzuholen.

  10. Einbau von Akustik-Deckenelementen in der Pfarrscheune in Schuttertal
    Auftragsvergabe
    Die Akustik in den beiden Bürgersälen der Pfarrscheune Schuttertal soll verbessert werden. Nach entsprechenden Messungen und Nachhallzeitberechnungen durch einen Fachingenieur wurde der Einbau entsprechender Deckenelemente vorgeschlagen. Mittels einer Ausschreibung wurden vier geeignete Fachfirmen um Abgabe eines Angebotes gebeten. Zwei Angebote sind fristgerecht eingegangen.
    Der Auftrag zum Einbau von Akustik-Deckenelementen in der Pfarrscheune in Schuttertal wurde einstimmig zum Angebotspreis von 11.762,48 € brutto an die Firma Benjamin Zehnle aus Schuttertal-Dörlinbach als günstigstem Bieter vergeben.   

  11. Anträge und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates

  12. Bekanntgaben der Verwaltung
    a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29. November 2022
    b) Aktuelles
    Zum Abschluss der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr 2022 dankte Bürgermeister Matthias Litterst allen Bürgerinnen und Bürgern, welche das Leben in der Gemeinde in ihrer großen Mehrheit mit Interesse verfolgten und auch unterstützten. Insbesondere bei der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge hat sich eine große Solidarität in der Bevölkerung gezeigt. Er bedankte sich bei den Mitgliedern des Gemeinderates für die gute, von Sachlichkeit und Fairness getragene Zusammenarbeit. Obwohl Themen auch kontrovers diskutiert werden können, wird nie die sachliche Ebene verlassen und stets ein respektvoller Umgang miteinander gepflegt. Ein weiteres Dankeschön galt den Damen und Herren Vereinsvorständen, die die örtlichen Vereine auch im Jahr 2022 auf Kurs gehalten und sie nach zwei Jahren coronabedingter Einschränkungen wieder in ruhigere Fahrwasser geführt haben. Er dankte außerdem den Verantwortlichen in Schulen und Kindergärten. Sie leisten tagtäglich hervorragende Arbeit. Weiter dankte er all den haupt- und ehrenamtlichen Tätigen in der Kirchengemeinde für ihre wertvolle Arbeit. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb und außerhalb des Rathauses, des Bauhofs, den Reinigungskräften, Hausmeistern, Betreuungskräften, Schulbusfahrerinnen und -fahrern und allen weiteren Mitarbeitern der Gemeinde dankte Bürgermeister Matthias Litterst für ihren außergewöhnlichen Einsatz im vergangenen Jahr. Sie haben sich teilweise täglich ändernden Rahmenbedingungen ihres Aufgabengebietes angenommen und die damit einhergehenden Herausforderungen höchst professionell und mit beeindruckendem Arbeitseinsatz gemeistert.
    Ebenfalls herausragende Arbeit geleistet und deshalb in diesen Dank eingeschlossen wurden die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr. Auch hinter ihnen liegt ein Jahr mit hoher Einsatzbelastung.
    Bürgermeister Matthias Litterst stellte außerdem fest, dass nachdem Corona im vergangenen Jahr 2022 mehr und mehr in den Hintergrund gerückt ist, Unvorstellbares geschehen ist: Nach vielen -für alle ganz selbstverständlichen- Jahrzehnten des Friedens in Europa herrscht wieder Krieg. Junge Soldatinnen und Soldaten, aber auch die zivile Bevölkerung in der Ukraine, Frauen und Kinder, Mütter und Töchter, junge und alte Männer, Väter, Söhne und Großväter müssen, keinen ganzen Tag Autofahrt von Schuttertal entfernt, ihr Leben lassen. Er bat darum, diese Menschen in die Gedanken und Gebete am diesjährigen Weihnachtsfest einzubinden.
    Abschließend wünschte er allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein hoffentlich fröhlicheres und unbeschwerteres neues Jahr 2023.