Kindergeld
Wenn Sie Kinder haben oder Kinder in Ihrem Haushalt aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. Über das 18. Lebensjahr hinaus besteht Anspruch auf Kindergeld nur unter besonderen Voraussetzungen.
Bei der Beantragung von Kindergeld gibt es keine besonderen Antragsfristen.
Beantragung
Zuständig für die Bewilligung von Kindergeld ist die Familienkasse Offenburg, Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg.
Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag festgesetzt.
Online-Formulare
Antragsformulare sowie zahlreiche Bescheinigungsvordrucke stehen online zur Verfügung unter www.arbeitsagentur.de.
Informationen des Bundesministeriums
Ausführliche Informationen zum Kindergeld bieten Ihnen die Internetseiten des Bundministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.
Informations- und Serviceportal
Informationen der Familienkasse Offenburg finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.