Urkunden
Sie erhalten vom Standesamt Schuttertal für alle Personenstandsfälle, die sich in Schuttertal ereignet haben, folgende Urkunden:
- Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister
- Sterbeurkunde
- Mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- Bescheinigungen über Ihre Geburtszeit und über Ihre Namensführung
Weil Personenstandsurkunden personenbezogene Daten enthalten, unterliegt ihre Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Ehegatten und Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Sie können die Urkunde beim Standesamt Schuttertal persönlich unter Vorlage eines Ausweises erhalten oder diese telefonisch, schriftlich oder per E-Mail anfordern.
Notwendige Unterlagen
- Bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
- Bei einer Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person mit einer Kopie des Ausweises, auf die sich der Eintrag bezieht, und Ausweis des Bevollmächtigten
- Gegebenenfalls: Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
- Gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses (sonstige Personen)
- Unter Umständen: Angabe des Geburts-, Eheschließungs-, Sterbetages
Gebühren
20,00 € je Urkunde
Rechtsgrundlagen
- §§ 54 ff. Personenstandsgesetzt (PStG)
- §§ 48 ff. Personenstandsverordnung (PStV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)