Grundsteuer
Eigentümer eines Grundstücks sind grundsteuerpflichtig. Es wird unterschieden zwischen Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien) und Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke). Der zugrundeliegende Einheiswert wird vom Finanzamt ermittelt und der Eigentümer erhält einen Grundsteuermeßbescheid.
Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Schuttertal multipliziert, welche in der Haushaltssatzung festgelegt ist. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde berechnet und ein entsprechender Grundsteuerbescheid erlassen.
Hebesätze
- Grundsteuer A 360 %
- Grundsteuer B 340 %
Fälligkeitstermine
- 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Der ganze Jahresbetrag kann auf Antrag zum 01.07. gezahlt werden
Rechtsgrundlage
Grundsteuergesetz
Verfügbare Formulare
- (PDFPDF-Datei: , 101 kB)
Grundsteuerreform 2025
Informationen zur Grundsteuerreform 2025