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Grundsteuer

Eigentümer eines Grundstücks sind grundsteuerpflichtig. Es wird unterschieden zwischen Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien) und Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke). Der zugrundeliegende Einheiswert wird vom Finanzamt ermittelt und der Eigentümer erhält einen Grundsteuermeßbescheid.
Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Schuttertal multipliziert, welche in der Haushaltssatzung festgelegt ist. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde berechnet und ein entsprechender Grundsteuerbescheid erlassen.

Hebesätze

  • Grundsteuer A 360 %
  • Grundsteuer B 340 %

Fälligkeitstermine

  • 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Der ganze Jahresbetrag kann auf Antrag zum 01.07. gezahlt werden

Rechtsgrundlage

Grundsteuergesetz

Verfügbare Formulare

Grundsteuerreform 2025

Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Weitere Infos

service-bw-grundsteuer