Bebauungspläne
In einem Bebauungsplan ist in schriftlicher und zeichnerischer Form festgesetzt, in welcher Weise das jeweilige Grundstück bebaubar ist. Es gibt beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse, zu Baugrenzen oder zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erklärt.
ACHTUNG: Nicht für jedes Grundstück im baurechtlichen Innerortsbereich ist ein Bebauungsplan festgesetzt. Liegt das Grundstück in einem Bereich ohne Bebauungsplan, muss sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt das Grundstück im Außenbereich, muss die Bebaubarkeit individuell beurteilt werden.
Notwendige Unterlagen
Sämtliche Bebauungspläne der Gemeinde Schuttertal können jederzeit während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Hierzu sollten nähere Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Flurst.Nr.) mitgebracht werden.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Gebühren
Die Einsicht in den Bebauungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Bebauungsplanes ist möglich. Die Gebühren richten sich nach der geltenden Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Schuttertal.