Wassergebühren
Der Wasserverbrauch wird anhand eines Wasserzählers gemessen und alle 6 Jahre von der Gemeinde ausgetauscht (Rechtsgrundlage Eichgesetz).
Am Jahresende werden die Zählerstände von den Hauseigentümern selbst abgelesen.
Rechtsgrundlagen
§§ 4,11 GemO, §§ 2,9,10 KAG
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Verfügbare Formulare
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