Gaststättenerlaubnis
Gaststättenkonzession
Nach dem Gaststättengesetz (GastG) bedarf es nur noch einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, wenn im Zusammenhang mit der Gaststätte Alkohol verkauft bzw. ausgeschenkt wird. Alle anderen gastronomischen Betriebe, z. B. reine Imbisse oder Kaffee-Restaurants, benötigen keine zusätzliche Erlaubnis und müssen sich lediglich bei der Gewerbeabteilung anmelden. Zu beachten ist allerdings, dass dennoch alle Bestimmungen des Gaststättenrechts Anwendung finden (z. B. Lebensmittelhygiene, Sperrzeit, Gaststättenverordnung...).
Für die Gemeinde Schuttertal ist das Landratsamt Ortenaukreis zuständige Behörde zur Erteilung einer Erlaubnis.
Notwendige Unterlagen
Siehe Landratsamt Ortenaukreis
Gebühren
Die für die Erlaubnis zu entrichtende Gebühr wird je nach Größe und Bedeutung der Einrichtung innerhalb des derzeitigen Gebührenrahmens zwischen 150,00 und 7.500,00 Euro errechnet.
Rechtsgrundlagen
- Gaststättengesetz (GastG)
- Gaststättenverordnung (GastVO)