Namensänderung, Namenserteilung, Namensangleichung
Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet bei familienrechtlichen Vorgängen, wie Geburt, Heirat, Auflösung der Ehe, Adoption etc. zahlreiche namensrechtliche Möglichkeiten.
Eine Namensangleichung an deutsche Namensformen können Vertriebene, Spätaussiedler und Eingebürgerte durchführen. So können z. B. Namensbestandteile, die im deutschen Recht nicht vorgesehen sind, abgelegt werden und ausländische Vornamen angeglichen werden.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist eine Möglichkeit, die nur in Ausnahmefällen zum Zuge kommt, wenn sehr wichtige, schwerwiegende Gründe hierfür vorhanden sind und die oben beschriebenen anderen Möglichkeiten nicht in Frage kommen.
Bei Wohnsitz in der Gemeinde Schuttertal ist hier das Landratsamt Ortenaukreis zuständige Behörde.
Notwendige Unterlagen
Auf Anfrage
Gebühren
- 40,00 € Beglaubigung oder Beurkundung einer Namenserklärung
- 20,00 € Ausstellung einer aktuellen Urkunde
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)
Weitere Infos
Landratsamt Ortenaukreis (öffentlich-rechtliche Namensänderung)