Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert. Die Urne wird dann im Allgemeinen einige Tage nach der Trauerfeier im engen Familienkreis beigesetzt.
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes.
Hat der Verstorbene die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, ist seinem Wunsch zu entsprechen. Hat er sie abgelehnt, ist eine Einäscherung unzulässig.
Notwendige Unterlagen
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung kann nur erteilt werden, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- Ausdrückliche Verfügung des Verstorbenen oder – falls eine solche nicht vorliegt – der nächsten Verwandten
- Todesbescheinigung Blatt B (Feuerbestattung) oder Sterbeurkunde (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg)
- Bescheinigung der Gemeinde (Ortspolizeibehörde) des Sterbeorts, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind
- Grabbestätigung der Gemeinde in der die Urne beigesetzt werden soll
Gebühren
- 10,00 € Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Feuerbestattung
- 15,00 € Grabbestätigung zur Vorlage beim Krematorium
Rechtsgrundlagen
- §§ 32, 35 Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG)
- §§ 16, 17 Bestattungsverordnung (BestattVO)