Landesfamilienpass
Die Inhaber eines Landesfamilienpasses (Eltern und Kinder) sind berechtigt, die im Gutscheinheft zum Landesfamilienpass genannten Einrichtungen unentgeltlich zu besuchen. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Stammpasses dort abzugeben. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Einen Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit Ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil (Alleinerziehende), die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Ein Gutscheinheft ist jeweils beigefügt. Der Landesfamilienpass kann jedes Jahr durch Vorlage der Nachweise und des Stammpasses mit dem Gutscheinheft verlängert werden.
Notwendige Unterlagen
- Kindergeldnachweis
- eventuell Schwerbehindertenausweis