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Kinderreisepass

Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen. Er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden.

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses  ist  für Kinder ab 10 Jahren die Unterschrift des Kindes erforderlich. 

Seit dem 01. Januar 2021 ist der Kinderreisepass ein Jahr gültig. Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren, mehrmals, jeweils um ein Jahr verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig; es muss eine neuer Kinderreisepass  ausgestellt werden.

Das Passbild  und persönliche Angaben können aktualisiert werden.

Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild

Gebühren

  • Kinderreisepass: 13,00 €
  • Verlängerung oder Aktualisierung: 6,00 €

Informationen des Bundesinnenministeriums

www.epass.de