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Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Momentan werden vom Finanzamt Lahr an alle Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer Steuererklärungen für die Feststellung des Grundsteuerwertes (Bodenwertmodell) zugestellt. Die Steuererklärung muss elektronisch über das Portal Elster abgegeben werden. Hierfür erhalten Sie in der Mitteilung vom Finanzamt eine Steuer-Identifikationsnummer, damit Sie sich bei „Mein Elster“ registrieren können.  Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf dem Merkblatt. Durch Anklicken der darin aufgeführten Links können Sie direkt auf die entsprechenden Internetseiten zugreifen.

ELSTER-Ausfüllhilfe zur Grundsteuer für Baden-Württemberg - YouTube

Der geltende Bodenrichtwert kann dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg "BORIS-BW" entnommen werden.

Für Flächen / Betriebe der Land- und Forstwirtschaft entnehmen Sie die Ertragsmesszahlen aus dem Geoportal für Land- und Fortwirtschaftlich genutzte Flurstücke zum Zwecke der Grundsteuer.

Auf der Internetseite Justizministerium Baden-Württemberg - Antrag Grundbuchamt Achern (justiz-bw.de) kann beim zuständigen Grundbuchamt ein aktueller Grundbuchauszug beantragt werden.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Lahr.