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Datum: 28.01.2022

Zutrittsregelung Rathaus Dörlinbach

Seit dem 1. Januar 2022 gilt aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für den Zutritt zu kommunalen Verwaltungsgebäuden 3G. Nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern ist der Zutritt in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Bitte halten Sie die entsprechenden Nachweise bereit.

Außerdem ist für den Zutritt eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Sachbearbeiter oder an die Zentrale des Rathauses (Tel.: 07826/9666-0). Beim Betreten des Rathauses besteht Maskenpflicht. Die Masken müssen dem Standard FFP2 oder vergleichbar (KN95/N95/KF94/KF95) entsprechen